Instrument aus einer Stiftung spielen & versichern

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Wenn Talent und Engagement zusammentreffen, können sich das Musikinstrument einer Stiftung und ein Musiker gegenseitig finden. Oftmals gehört auch ein gutes Netzwerk sowie eine Portion Glück dazu. Wenn ein solch musikalisches "Match" erfolgreich stattfinden konnte, stellt sich die Frage, welche Partei für die Versicherung des Instruments verantwortlich ist.

Die Versicherung eines Leihinstruments unterliegt keinen allgemeinen Regularien. Je nach Vereinbarung und Umfang der Leihgabe ist die Versicherungsleistung Teil der Abmachung oder wird anderweitig gelöst.

So kann es passieren, dass sich entweder der Leihgeber oder der Leihnehmer um die Versicherung kümmert. Auch kann es vorkommen, dass der Leihnehmer für den Abschluss der Versicherung verantwortlich ist – immerhin spielt er ja auch das Instrument – aber der Leihgeber für die Versicherungskosten aufkommt. Vor allem bei höherpreisigen Musikinstrumenten ist es oftmals so, dass die verantwortliche Stiftung die Versicherungsleistung als Teil der Leihgabe ansieht. Dies ist natürlich vor allem für den Musiker sehr erfreulich, weil er sich dann voll und ganz auf das Spielen des Instruments konzentrieren kann.

Am Ende hat die Versicherung eines wertvollen Instruments natürlich auch immer etwas mit Verantwortung zu tun. Das Instrument ist – insofern es sehr besonders und einzigartig ist – bereits älter als jeder Musiker, der es zu spielen bekommt. So fällt die Versicherung immer auf die Generation der aktuellen "Besitzer". Am Ende ist ein tolles Musikinstrument sicherlich auch als eine Art Kulturgut einer ganzen Gesellschaft zu betrachten. Durch einen verantwortungsbewussten Umgang schützen wir diese Kulturgüter und die Versicherung ist gewiss ein Teil dieser wichtigen Verantwortung.

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