Oftmals stellt sich die Frage, wer für die Versicherung eines Leihinstruments verantwortlich ist.
Dafür gibt es leider keine Pauschale: Meist wird die Verantwortung im Leihvertrag definiert. Bei dem Leihvertrag handelt es sich um einen schrifltichen Vertrag, der die Rechte und Pflichten der beiden Partein (Leihgeber und Leihnehmer) festhält. Die jeweilige Unterschrift der beiden Partein macht den Vertrag wirksam.
Bei uns schlagen wir folgende Herangehensweise zur Versicherung eines Leihinstruments vor: Der Leihnehmer versichert das Instrument. Für die Versicherung ist dies sinnvoll, weil der Leihnehmer auch derjenige ist, der das Instrument spielt. Weil der Leihnehmer das Instrument spielt und es dafür in seiner Verantwortung hat, sollte er auch die Versicherung abschließen.
Zum Versicherungsabschluss braucht es eine gültige Adresse, dafür muss bei uns ebenfalls die Adresse des Leihnehmers verwendet werden.
Auch im Schadenfall kann natürlich der Leihnehmer dann besser als Ansprechpartner fungieren. Schließlich weiß er sehr genau was passiert ist. Selbstverständlich wird der Leihgeber bei Wunsch ebenfalls in die Abwicklung mit einbezogen. Als rechtmäßiger Besitzer kann keine Restaurierung oder Ähnliches über seinen Kopf hinweg entschieden werden.
Aber hierzu am besten mehr im konkreten Schadenfall. Jeder Schaden ist sehr individuell und so dann auch die Schadenregulierung.
Besonders stolz sind wir auf unsere flexiblen Bindungen. Jeder Versicherungsvertrag kann monatlich wieder gekündigt werden. Vor allem bei einem Leihinstrument ist dies sehr praktisch, weil ein Instrument meist nur für einen bestimmten Zeitraum verliehen wird.
Außerdem sind bei monatlich laufenden Verträgen natürlich die Versicherungsprämien sehr gering. Wiederrum ein toller Vorteil von unserem Produkt für die Versicherung eines Leihinstruments.
Melden Sie sich bitte gerne bei Fragen! Wir kennen uns in der Materie aus und helfen gerne weiter.
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