Uns erreichte in letzter Zeit häufiger die Frage, ob denn unsere Versicherungsleistung auch auf Reisen und im Urlaub gilt.
Ja, sie gilt. Die gängigen Urlaubsländer sind Teil der Versicherung und auch dort genießen Sie Ihren Versicherungsschutz.
Weil es hier ebenfalls Nachfrage gab: Die volle Versicherungssumme ist hier versichert. Es gibt keine Abschläge oder Klauseln, die Schäden im Ausland geringfügiger abdecken.
Bitte stellen Sie auf allen nationalen und internationalen aber unedingt sicher, dass Sie Ihre Gegenstände wie Schmuck und Uhren sorgfälltig verwahren (im Hotel Safe) und während des Reisens entweder direkt tragen (Tragerisiko) oder im Handgepäck mit sich führen. Im aufgegebenen Gepräck (checked luggage) ist der Schmuck nicht versichert! Wenn hier der Koffer verloren gehen sollte, ist der Schaden entsprechend auch nicht gedeckt.
Bedenken Sie bitte außerdem:
Was die Reiseländer betrifft gibt es von Versichererseite ein paar Ausschlüsse. Hier gilt die Versicherungsleistung also nicht. Hierzu zählen zum Beispiel Nordkorea, Syrien, Iran oder die Krim. Dies betrifft also nicht zwangsläufig ein Urlaubsland.
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr spezielles Reise- oder Urlaubsland Teil der Versicherungsschutzes ist, schauen Sie am besten direkt in den Bedingungen Ihrer Versicherungspolice nach. Natürlich können Sie sich bei Rückfragen auch jederzeit bei uns melden!
Wenn Ihnen hier ein paar versicherungstypische Fremdwörter aufgefallen sind, schauen Sie doch einmal bei unserem Versicherungs-ABC vorbei. Dort werden alle Fachbegriffe der Branche erklärt.
Oder hier geht es direkt zu unseren Top 5 FAQs zum Thema Schmuck- und Uhrenversicherung.